Qualifizierung von Pflegehelfern, Pflegehelferinnen
in der Behandlungspflege (184 h)
Die Weiterbildung gemäß § 132, 132a SGB V befähigt und berechtigt Mitarbeiter ohne eine qualifizierte Ausbildung behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 zu erbringen. Die erbrachten Leistungen sind mit der GKV
abrechenbar.
Vorraussetzung für den Einsatz dieser Mitarbeiter ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Vollzeit und die Anmeldung der Pflegeperson bei der GKV nach abgeschlossener Ausbildung.
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Vorraussetzung für den Einsatz dieser Mitarbeiter ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Vollzeit und die Anmeldung der Pflegeperson bei der GKV nach abgeschlossener Ausbildung.
Inhalt
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Inhalation
- Richten von Injektionen (Injektionen: s.c.)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser)
- Medikamentengabe
- Augentropfen
- Versorgung von Dekubiti (mit Einschränkungen)
- Klistiere, Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- SPK Versorgung
- medizinische Einreibung
- Versorgung der PEG
- Stoma-Versorgung
Zielgruppe
- Mitarbeiter ohne qualifizierte Ausbildung, bevorzugt mit zweijähriger Berufserfahrung
Dozenten
- Sabrina Maxi Steffens, Altenpflegerin, Pflegewissenschaftlerin, freiberufl. Dozentin
- Janina Volmer, Krankenschwester, Pflegewissenschaftlerin, freiberufl. Dozentin
- Cathrin Meyer, Krankenschwester
- Joachim Jürgens, Dipl.-Kfm, zertifizierter Trainer (IHK), langj. Dozent in der Erwachsenenbildung
- Martina Cajetan, Krankenschwester, freiberufl. Dozentin
- Anne-Katrhin Roßbach, Krankenschwester, Bildungsreferentin
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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