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Rezertifizierungsveranstaltungen für Wundexperte ICW e.V. /Pflegetherapeut ICW e.V.

Wir bieten regelmäßig Weiterbildungen zum Themenbereich "Chronische Wunden" an, die von der ICW e. V. als Weiterbildungen im Sinne der Rezertifizierung anerkannt sind.

Diese i. d. R. als Wundexpertentag ausgewiesenen Veranstaltungen können Sie unserer Internetseite unter "Aktuelles" oder der Rubrik Termine & Anmeldung entnehmen.

Wundexperte ICW e.V. Der Titel Wundexperte ICW e.V. wird für fünf Jahre vergeben. Zur Rezertifizierung müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte (=1 Unterrichtsstunde a 45 Minuten) im Themenbereich "Chronische Wunden" absolviert werden. Im fünften Jahr muss der Wundexperte seine Rezertifizierung beantragen. Hierzu stellt die ICW ein eigens hierfür erstelltes Antragsformular zur Verfügung.

Sie als Antragsteller der Rezertifizierung wollen pro Jahr mindestens acht Fortbildungsstunden nachweisen! Diese erwerben Sie durch den Besuch durch ICW / PersCert TÜV anerkannter Fortbildungen oder durch den Besuch der Jahreskongresse der Fachgesellschaften (ICW e.V. / DGfW).

Der formale Ablauf wird über uns als anerkannten Bildungsträger und der gemeinsamen Zertifizierungsstelle ICW / PersCert TÜV geregelt. In einem Formblatt werden die Veranstaltungen aufgelistet, bestätigt und danach bei der Zertifizierstelle eingereicht. Dieses Formblatt können Sie hier herunterladen.
Beachten Sie: "Jährlich" bezieht sich nicht automatisch auf das Kalenderjahr (Januar bis Dezember)! Im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens achten Sie bitte auf das Gültikeitsdatum auf Ihrem Zertifikat.
Ein Beispiel: Das Zertifikat des TÜV weist eine Gültigkeit bis 05/2014 aus. Das bedeutet, dass sie Ihre Schulungen immer in den Zeiträumen Mai bis Mai absolvieren müssen. Ist das Prüfungsdatum z. B. der 23.11.2010, so muss der Absolvent bis zum 23.11.2011 acht Fortbildungspunkte nachweisen.
Insgesamt müssen also 5 x 8 Punkte (= 40) bis zum 23.11.2013 nachgewiesen werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:




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